1.1. Die NDA Holding GmbH (im Folgenden "Gesellschaft" genannt) ist ein Beteiligungsunternehmen, das sich an anderen Unternehmen beteiligt, diese unterstützt und begleitet.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu Dritten, insbesondere Unternehmen, an denen Beteiligungen eingegangen werden, sowie Partnerunternehmen.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Gesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Anbieterkennzeichnung gemäß ECG/UGB
NDA Holding GmbH Gymelsdorfergasse 41/5/5 2700 Wiener Neustadt Österreich
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Durch Nutzung unserer Dienstleistungen oder Abschluss eines Vertrages gelten diese AGB als akzeptiert. Kunden, die mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen unsere Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.
4. Gegenstand der Tätigkeit
4.1. Die Gesellschaft beteiligt sich finanziell, strategisch oder operativ an anderen Unternehmen (im Folgenden "Zielunternehmen" genannt).
4.2. Die Gesellschaft bietet den Zielunternehmen Beratung, strategische Unterstützung und gegebenenfalls weitere Dienstleistungen an, die der Wertsteigerung und Entwicklung der Beteiligung dienen.
4.3. Die Gesellschaft verfolgt keine Verpflichtung zur Übernahme von operativen Aufgaben oder Geschäftsrisiken, außer es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Beteiligungsprozess
5.1. Der Beteiligungsprozess umfasst mehrere Phasen, darunter eine Prüfung des Zielunternehmens (Due Diligence), Verhandlungen sowie den Abschluss eines Beteiligungsvertrags.
5.2. Die Gesellschaft behält sich vor, nach eigenem Ermessen über die Aufnahme oder den Abbruch von Verhandlungen oder den Abschluss eines Beteiligungsvertrags zu entscheiden.
5.3. Der Abschluss eines Beteiligungsvertrags erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form und bedarf der Unterzeichnung durch beide Parteien.
6. Vertraulichkeit
6.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit oder des Beteiligungsprozesses ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln.
6.2. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei gestattet.
6.3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für mindestens 3-5 Jahre fort.
7. Haftung
7.1. Die Gesellschaft haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2. Die Haftung der Gesellschaft für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die wirtschaftliche Entwicklung der Zielunternehmen oder den Erfolg einer Beteiligung.
7.4. Eine Haftung für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit kann nicht ausgeschlossen werden.
8. Bild-, Video- und Druckmittel
8.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, Bild-, Video- und Druckmaterialien, die von beteiligten Personen oder Zielunternehmen zur Verfügung gestellt werden, für Marketingzwecke zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung auf der Website, in Social-Media-Kanälen sowie in anderen öffentlichen oder internen Kommunikationsmitteln.
8.2. Die beteiligten Personen oder Zielunternehmen sichern zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte zur Nutzung der Materialien verfügen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
9. Datenschutz & DSGVO
9.1. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Vertragspartner und deren Ansprechpartner ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
9.2. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Gesellschaft geregelt.
10. Vertragsbeendigung & Exit-Strategien
10.1. Die Vertragsdauer wird individuell im Beteiligungsvertrag festgelegt.
10.2. Eine Beteiligung kann unter folgenden Bedingungen aufgelöst werden:
Einvernehmliche Beendigung
Vertragsbruch durch eine der Parteien
Insolvenz oder Liquidation einer Vertragspartei
Gesetzliche Regelungen, die eine Beendigung erfordern
10.3. Sollte ein Deal scheitern, werden bereits investierte Mittel entsprechend der Vertragsvereinbarungen behandelt. Sofern keine spezifische Regelung getroffen wurde, erfolgt eine Rückerstattung nach Abzug bereits entstandener Kosten.
11. Anzuwendendes Recht
11.1. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vertragspartnern findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.
11.2. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
12. Sonstiges, Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet also keine Wertung, sondern hat lediglich redaktionelle Gründe.